Gutachten für Sonder- und Einsatzfahrzeuge
Bei einem Unfall mit dem Einsatzfahrzeug (des Rettungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes) kommt die Besonderheit des Sonder- und Wegerechts hinzu. Der Großteil der Unfälle geschieht nicht unter Einsatz der Sondersignalanlage. Die meisten Ereignisse geschehen auf Dienst-, Probe- oder Überführungsfahrten. Bedingt durch die Größe der Fahrzeuge, wird standardisiert von einer höheren Betriebsgefahr ausgegangen. Bei einem Unfall bedeutet das eine eventuelle Mitschuld.
Wir unterstützen Sie dabei, Ordnung und Klarheit in die Situation zu bringen. Dabei zeigen wir Ihnen optimale Lösungswege auf und Sie entscheiden am Ende, welcher Weg gegangen wird.
Wir überprüfen ...
... die Sonder- und Sicherheitstechnik.
... die mitgeführten Werkzeuge und die Ausrüstung der Mannschaft.
... ob eine Teilschuld effektiv abgewendet werden.
... wer die Kosten für mögliche Umbaumaßnahmen übernimmt.
... ob es einen Nutzungsausfall gibt und wie hoch die Vorhaltekosten sein können.
Nach einer Unfallinstandsetzung können weitere Nebenarbeiten zwingend erforderlich sein, zum Beispiel:
- Überprüfung der Unfallverhütungsvorschrift für Feuerwehren nach DGUV 49, DGUV 70, DGUV 71
- EDV-Prüfung (DGUV 3)
- Einmessen der Funktechnik
- Beklebung und Folierung der Leucht- und Signalfarbe
- Prüfen von Atemschutzgeräten (je nach Ausstattung und Inventarisierung)
- Ladungssicherung nach VDI 2700
Vorteile:
- Das Fahrzeug ist geprüft auf Arbeitssicherheit.
- Die Reparatur ist nachweislich bestätigt (Vorteil beim Wiederverkauf bzw. der Ausmusterung)
- Bei einem erneuten Unfall haben Sie vollen Anspruch auf eine vollständige Schadenregulierung.